Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden des Kuchenbuchs Hochzeiten Verlag

  1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten, unabhängig von der Form des Werbemittels (Anzeige, Beilage, Gutschein, Banner etc.) und deren Art der Veröffentlichung (Print, Internet, Mobile, Link etc.).
  2. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrags sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen und finden keine Anwendung.
  3. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten - die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten bzw. zu erstatten.
  4. Die Buchung von Gutschein-Anzeigen im Gutscheinheft ist nur für Auftraggeber des Kuchenbuchs Hochzeiten Verlag in Kombination mit anderen Werbemitteln möglich. Die Veröffentlichung und Verbreitung der gebuchten Gutschein-Anzeigen erfolgt jeweils für die Dauer eines Monats.Der Auftraggeber ist für die Erbringung der im Gutschein beschriebenen Leistungen gegenüber dem Kunden allein verantwortlich. Die mit den Gutscheinen verbundenen Leistungen müssen für eine Dauer von mindestens einem Jahr (Einlösedauer) angeboten werden (auf §§ 307 u. 194 BGB wird hingewiesen). Kuchenbuchs Hochzeiten Verlag ist berechtigt, die Gutschein-Anzeigenhefte zu personalisieren und den Auftraggeber hierüber zu informieren. Der Auftraggeber wird bei der Einlösung von Gutscheinen dann jeweils prüfen, ob der betreffende Kunde mit der im Gutschein-Anzeigenheft genannten Person übereinstimmt.
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, eine Platzierung ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und zugesagt.
  6. Anzeigen, die Aufgrund ihrer Gestaltung für den unbefangenen Leser nicht als bezahlte Veröffentlichung zu erkennen sind, erhalten den Zusatz „Anzeige“.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – ohne Begründung (ggf. auch nachträglich) abzulehnen bzw. zu sperren. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, vollständiger und geeigneter Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel endet drei Monate nach deren letzter Verbreitung.
  9. Der Verlag haftet nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe telefonisch aufgegebener Anzeigen und eventueller Änderungen.
  10. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck einer Anzeige Anspruch auf eine Ersatzanzeige, sofern der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von einer Woche nach dem Erscheinen der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.
  11. Der Auftraggeber erhält eine Email nebst Link zur Kontrolle des Druckauftrages. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert oder, wenn der Verlag es für Notwendig hält. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Druckauftragsbestätigung bzw. der Korrekturen und/oder zurückgesandter Korrekturabzüge. Korrekturen sind innerhalb einer Frist von einem Werktag per Email an den Verlag zurückzusenden, spätestens jedoch bis zum Druckunterlagenschluss.Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Druckunterlagen nicht fristgerecht, korrigiert an den Verlag per Email zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  12. Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  13. Mitbewerber des Auftraggebers können nicht ausgeschlossen werden.
  14. Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
  15. Für die Aufbewahrung von Druckvorlagen oder Filmen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
  16. Durch höhere Gewalt begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmefrist entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  17. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Anzeigen, Beilagen oder Gutscheine keine Verstöße gegen bestehende Gesetze und Verordnungen enthalten. Der Auftraggeber garantiert und sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Werbemittel notwendigen Rechte an dem in seinen Anzeigen verwendetem Material besitzt.Der Auftraggeber haftet für alle Schäden auf Grund der Verletzung gesetzlicher, insbesondere presserechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher oder zivilrechtlicher Bestimmungen und stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen auf erstes Anfordern frei, dies gilt auch für etwaige Kosten der Rechtsverfolgung, die der Verlag zu seiner Verteidigung aufwenden muss.
  18. Der Auftraggeber erhält nach Veröffentlichung der Anzeige einen Belegausschnitt bzw. Link. Vollständige Hefte werden nur geliefert, sofern Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen oder dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  19. Der Auftraggeber erhält nach Veröffentlichung der Anzeigen seine (Teil-)Rechnungen. Zahlungen erfolgen ausschließlich im Wege des Einzugsverfahrens innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinungstag des Magazins bzw. Veröffentlichung der Anzeige.
  20. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug bzw. können Rechnungsbeträge nicht eingezogen werden, werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkt über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank sowie etwaige weitere Verzugskosten, berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen veranlagen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  21. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur Durchführung des Vertrages es notwendig ist seine Daten zu speichern. Der Verlag wird den Auftrag unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes abwickeln.
  22. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist ebenfalls Hamburg, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend gesetzlich geboten ist.


Hamburg im Juni 2010